Leistungsübersicht SiGeKo
| Bezüglich der Verbesserung der Arbeitssicherheit auf der Baustelle und bei späteren Arbeiten am Gebäude (z. B. Reinigung, Instandhaltung, ...) ergeben sich viele Leistungen, die durch den SiGeKo erbracht werden können: |
| - Beratung des Bauherren |
| - Unterstützung und Koordinierung der bei der Planung beteiligten Fachleute |
| - Erstellung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzplänen |
| - Erstellung von Unterlagen zu späteren Arbeiten am Gebäude |
| - Mithilfe bei der Erstellung von Leistungsverzeichnissen zur Vermeidung zusätzlicher Kosten für erforderliche Arbeitsschutzmaßnahmen. (z. B. gemeinsame Nutzung von Gerüsten, besondere Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Gefahrstoffen ... ) |
| - Mithilfe bei der Erstellung von Bauzeitenplänen |
| - Koordination der Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach §4 des Arbeitsschutzgesetzes |
| - Kontrolle der Einhaltung der festgelegten Arbeitsschutz- maßnahmen der Arbeitgeber und Unternehmer ohne Beschäftigte |
| - Anpassen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes an den die tatsächlichen Bauablauf |
| - Organisation der Zusammenarbeit der Arbeitgeber zu (z. B. durch Teilnahme an den Bausitzungen) |
| - Koordination der Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren durch die Arbeitgeber (z. B. durch gemeinsame Baustellenbegehungen) |
| - Mithilfe beim Erstellen der Vorankündigung (soweit erforderlich) |